Hundetraining

Du benötigst einen Hundeführerschein?

Wir nehmen die Prüfung ab und wir bereiten Dich auch gern darauf vor!

Ob vor der Aufnahme eines Hundes oder nachträglich: Bei uns legst Du die Sachkundeprüfung nach NHundG oder den D.O.Q.-Test 2.0 ab.

Jetzt anfragenInfos zur Prüfung
Schwarzer Labrador mit seiner Familie auf einer herbstlichen Wiese

Du willst Dir einen Hund ins Haus holen?

Du hast einen Hund bekommen und musst den Hundeführerschein jetzt nachträglich machen?

Du bist Hundetrainer:in oder hast eine Hundeschule?

Du hast Deine Kunden gut auf den Hundeführerschein vorbereitet, und suchst nun einen Prüfer:in für die Abnahme?

Zwei Wege zum Nachweis

Sachkundenachweis und D.O.Q.-Test 2.0

Sachkundenachweis NHundG

Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)

Ein/e Hundehalter/in muss in der Lage sein, ihren/seinen Hund so zu halten und zu führen, dass von dem Hund keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen.

Wer einen Hund hält, muss gemäß § 3 NHundG die dafür erforderliche Sachkunde besitzen. Sie ist der Gemeinde auf Verlangen durch die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und einer praktischen Sachkundeprüfung nachzuweisen. Die theoretische Sachkundeprüfung ist vor der Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen.

In der theoretischen Sachkundeprüfung sind die erforderlichen Kenntnisse über:

  1. die Anforderungen an die Hundehaltung unter Berücksichtigung des Tierschutzrechts,
  2. das Sozialverhalten von Hunden und rassespezifische Eigenschaften von Hunden,
  3. das Erkennen und Beurteilen von Gefahrensituationen mit Hunden,
  4. das Erziehen und Ausbilden von Hunden und
  5. Rechtsvorschriften für den Umgang mit Hunden

nachzuweisen.

Die Sachkundeprüfungen werden von Personen und Stellen abgenommen, die eine Fachbehörde zu diesem Zweck anerkannt hat.

D.O.Q.-Test 2.0

Was ist D.O.Q.-Test 2.0?

Mit dem Dog-Owners-Qualification-Test 2.0, kurzum D.O.Q.-Test 2.0, können sowohl Neuhundehalter als auch erfahrene Hundehalter seit Oktober 2007 ihre Sachkunde rund um den Hund in einem bundesweit einheitlichen Test unter Beweis stellen.

Der D.O.Q.-Test 2.0 besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Prüfungsteil. Bei bestandener theoretischer Prüfung erhält der Hundehalter ein Zertifikat ausgestellt, welches ihn zur Teilnahme am praktischen Teil der D.O.Q.-Test 2.0-Prüfung berechtigt.

Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat mit Bescheid vom 2. Juni 2014 den D.O.Q.-Test 2.0 der Tierärztlichen Arbeitsgemeinschaft für Hundehaltung e.V. (TAG-H) nach der Prüfungsordnung zum theoretischen Prüfungsteil und nach der Prüfungsordnung zum praktischen Teil, jeweils vom 15. August 2013, als sonstige Prüfung im Sinne des § 3 Abs. 6 Satz 1 Nr. 4 NHundG anerkannt.

Wir nehmen sowohl den Sachkundenachweis als auch den D.O.Q.-Test 2.0 ab.

Ablauf & Bewertung

Informationen zu der Prüfung

Die theoretische Prüfung

35Fragen – je 7 Fragen aus 5 Kategorien
45 Min.Zeit für die Bearbeitung
4Antwortmöglichkeiten – immer genau eine richtig

Die 5 Kategorien

  • Die Anforderungen an die Hundehaltung unter Berücksichtigung des Tierschutzrechts
  • Das Sozialverhalten von Hunden und rassespezifische Eigenschaften von Hunden
  • Das Erkennen und Beurteilen von Gefahrensituationen mit Hunden
  • Das Erziehen und Ausbilden von Hunden
  • Rechtsvorschriften für den Umgang mit Hunden

Bestanden, wenn

  • insgesamt mindestens 70% der Fragen (25 von 35) und
  • aus jeder Kategorie mindestens 50% der Fragen (4 von 7) korrekt beantwortet wurden.

Bereits gegebene Fragen können bis zum Prüfungsende noch geändert werden.

Die praktische Prüfung

ca. 60 Min.sicheres Führen des Hundes in der Öffentlichkeit
2 Ortemindestens: verkehrsöffentlicher Raum und ablenkungsarmer Bereich

Über ca. 60 Minuten wird das sichere Führen des Hundes in der Öffentlichkeit ohne Belästigung oder Gefährdung Dritter überprüft. Die Prüfung findet an mindestens zwei unterschiedlichen Orten verkehrsöffentlicher Raum und ablenkungsarmer Bereich (z.B. Grünanlage) statt.

Die Prüfung muss nicht mit dem eigenen Hund durchgeführt werden. Die gesamte Prüfung kann mit einem angeleinten Hund durchgeführt werden. Kranke oder verletzte Hunde werden nicht zur Prüfung zugelassen. Die Verwendung von Hör- und/oder Sichtzeichen ist erlaubt. Es ist auch erlaubt den Hund bei korrektem Verhalten zu belohnen.

Die Prüfung ist erfolgreich abgelegt, wenn der Prüfling den Hund verantwortungsvoll, vorausschauend und sicher durch die Prüfungssituationen führen kann. Dabei soll er den Hund führen ohne Belästigung, Behinderung oder Gefährdung von Passanten und/oder Hunden oder des Straßenverkehrs.

Als nicht bestanden gilt es insbesondere, wenn der Prüfling den Hund nicht unter Kontrolle hat, sich unangemessen verhält oder von elf Prüfungssituationen nur fünf oder weniger erfolgreich absolviert.

Die Prüfungssituationen

Handling am Hund (Prüfling kontrolliert Zähne, Ohren und Pfoten)Kontrolliertes Gehen an der LeineSitz / Steh / Platz oder Bleib (Ausführen des Kommandos nach max. drei Wiederholungen)Kommen auf Ruf (Ausführen des Kommandos nach max. drei Wiederholungen)Begegnung mit anderen Personen (z.B. Spaziergänger, Menschengruppe)Begegnung mit anderen HundenGehen an stärker befahrener StraßeÜberqueren einer befahrenen StraßeBegegnung mit z.B. Radfahrern, Kinderwagen etc.Begegnung mit anderen Personen/Menschengruppe

Gut zu wissen

Vor der praktischen Prüfung erklärt der Prüfling sein Einverständnis zur vorgelegten Prüfungsordnung mit seiner Unterschrift. Die Prüfungsordnung kann vom Prüfling vorab zu Hause ausgedruckt und unterschrieben zur Prüfung mitgebracht werden. Der Prüfer stellt dem Prüfling jedoch auch vor der Prüfung die Prüfungsordnung zur Verfügung, so dass diese vor Ort gelesen und unterschrieben werden kann.

Der Prüfling muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen. Laut Gesetz ist der theoretische Teil des Sachkundenachweises vor Anschaffung des Hundes abzulegen. Der Praktische Teil muss innerhalb eines Jahres nach Anschaffung des vierbeinigen Partners erfolgen.

Man muss also keinen Hund besitzen, um den Sachkundenachweis zu machen. Ganz im Gegenteil: man muss (laut Gesetz) zunächst den theoretischen Teil des Sachkundenachweises ablegen, um einen Hund bei sich einziehen zu lassen! Wenn dann Dein Hund bei Dir lebt, hast Du ein Jahr Zeit, um mit ihm die praktische Prüfung abzulegen. Solltest Du Dir einen Hund geholt haben ohne vorab den theoretischen Test abgelegt zu haben, beraten wir Dich gern bezüglich Deiner Fragen.

Anfrage Hundeführerschein

Prüfung oder Vorbereitung anfragen

Beantworte ein paar kurze Fragen – wir melden uns bei Dir und stimmen den passenden Termin mit Dir ab.

Schritt 1 von 3

Wie können wir Dich erreichen?

Vor- und Nachname
Telefon(optional)
E-Mail-Adresse
Ort